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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2007 - L 8 B 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30626
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2007 - L 8 B 11/07 (https://dejure.org/2007,30626)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 8 B 11/07 (https://dejure.org/2007,30626)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 8 B 11/07 (https://dejure.org/2007,30626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - fehlende Widerlegung der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - einstweiliger Rechtsschutz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Folgen fehlender Mitwirkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2007 - L 8 B 11/07
    Der Hinweis der Antragsteller auf die Entscheidung der 3. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Juris, geht fehl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2007 - L 8 B 11/07
    Die Antragsteller können sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 03. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER - Juris, berufen.
  • LSG Hamburg, 29.06.2011 - L 5 AS 197/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die verfassungsrechtliche Dimension, die einem Anspruch auf Existenzsicherung nach dem SGB II innewohnt, führt nicht dazu, dass ein Antragsteller die ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen verweigern darf, um auf diese Weise Leistungen zu erlangen, die ihm bei einer Mitwirkung (eventuell) nicht zustehen (LSG Mecklenburg- Vorpommer, Beschluss vom 22.2.2007, Az.: L 8 B 11/07).
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